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M.4.43 Darf man Gewalt anwenden, um sich selbst zu schützen?

Gesellschaft & Gemeinschaft

Es ist eine christliche Pflicht das Leben zu schützen, welches wir von Gott erhalten haben. Gewalt kann angewendet werden, wenn es nötig ist, sich selbst oder andere zu verteidigen. Dabei sollte die angewendete Gewalt immer der Attacke angemessen sein. 

Wir sind immer dazu verpflichtet andere zu verteidigen. Wenn du Jesu Beispiel folgst, kannst du dich sogar dafür entscheiden dein Leben für jemand anderen zu opfern. Jesus sagte zu seinen Aposteln: „Wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar“ (Mt 5,39)Mt 5,39: Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Bösen, sondern: Wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar.. Er selbst antwortete auf Gewalt mit Liebe und Aufopferung.

Du hast das Recht, dich und andere zu verteidigen, wenn nötig, mit Gewalt. Für dich selbst darfst du Gewaltlosigkeit und Aufopferung wählen.
Die Weisheit der Kirche

Warum muss das menschliche Leben geachtet werden?

Weil es heilig ist. Von seinem Beginn an bedarf es der Schöpfermacht Gottes und bleibt für immer in einer besonderen Beziehung zu seinem Schöpfer, der sein einziges Ziel ist. Niemandem ist es erlaubt, ein unschuldiges menschliches Wesen direkt zu zerstören, weil dies schwer gegen die Menschenwürde und gegen die Heiligkeit des Schöpfers verstößt. „Wer unschuldig und im Recht ist, den bring nicht um sein Leben“ (Ex 23, 7). [KKKK 466]

Was verbietet das fünfte Gebot?

Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

  • den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
  • die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
  • die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;
  • den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]

Warum verstößt die rechtmäßige Verteidigung von Menschen und Gesellschaften nicht gegen diese Norm?

Weil es bei der Notwehr um die Entscheidung zur Selbstverteidigung und um die Geltendmachung des Lebensrechtes seiner selbst oder anderer und nicht um die Entscheidung zur Tötung geht. Die Notwehr kann für den, der für das Leben anderer verantwortlich ist, sogar eine schwerwiegende Verpflichtung sein. Die eingesetzte Gewalt darf jedoch das notwendige Maß nicht überschreiten. [KKKK 467]

Warum darf man weder sich selbst noch anderen das Leben nehmen?

Gott allein ist Herr über Leben und Tod. Außer im Fall von Notwehr darf kein Mensch einen Menschen töten.

Das Leben anzutasten ist ein Frevel gegenüber Gott. Menschliches Leben ist heilig; das heißt: Es gehört Gott, ist sein Eigentum. Sogar unser eigenes Leben ist uns nur anvertraut. Gott selbst hat uns das Leben geschenkt; nur er darf es uns wieder nehmen. Im Buch Exodus heißt es wörtlich übersetzt: „Du sollst nicht morden!“ (Ex 20,13). [Youcat 378]

Welche Eingriffe sind durch das Tötungsverbot untersagt?

Untersagt sind der Mord und die Beihilfe zum Mord. Untersagt ist das Morden im Krieg. Untersagt ist die Abtreibung eines Menschen von der Empfängnis an. Untersagt ist die Selbsttötung und die Selbstverstümmelung oder Selbstzerstörung. Untersagt ist auch die Euthanasie, also das Töten von behinderten, kranken und sterbenden Menschen.

Heute wird das Tötungsverbot häufig durch scheinbar humane Argumente unterlaufen. Aber weder Euthanasie noch Abtreibung sind humane Lösungen. Deshalb ist die Kirche in solchen Fragen von letzter Klarheit. Wer immer sich an einer Abtreibung beteiligt, einen anderen Menschen dazu nötigt oder ihm auch nur dazu rät, ist – wie auch bei anderen Vergehen gegen das Leben - automatisch exkommuniziert. Wenn sich ein psychisch kranker Mensch selbst tötet, ist die Verantwortlichkeit dafür nicht selten eingeschränkt und sehr häufig sogar ganz aufgehoben. [Youcat 379]

Warum darf man im Fall von Notwehr doch eine Tötung des anderen in Kauf nehmen?

Wer das Leben anderer aktuell angreift, darf und soll gestoppt werden, notfalls indem der Angreifer selbst getötet wird. 

Die Notwehr ist nicht nur ein Recht; sie kann für den, der für das Leben anderer Verantwortung trägt, sogar zur Pflicht werden. Die Notwehrmaßnahme darf sich dennoch nicht in ihren Mitteln vergreifen und unangemessen hart sein. [Youcat 380]

Das sagen die Päpste

Jedes Volk, jede Regierung hat das Recht und die Pflicht seine eigene Existenz und Freiheit gegen einen ungerechten Angreifer mit angemessenen Mitteln zu beschützen.  Es scheint jedoch, dass  der Krieg ein immer barbarischeres und unwirksameres Mittel zur Konfliktlösung zwischen zwei Ländern oder zur Machtgewinnung im eigenen Land wird...Sollten Waffen nicht auf ein Niveau, welches kompatibel mit legitimer Verteidigung ist und jene ausschließt, welche in keinster Weise in diese Kategorie eingeschlossen werden können,  reduziert werden? [Papst  Johannes Paul II, An das beim Hl. Stuhl akkreditierte Diplomatische Korps, 10. Januar 1987]