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4.38 Ist Euthanasie immer falsch?

Das Ende des Lebens

Das Wort “Euthanasie” wird mit der Bedeutung gleichgesetzt, dass jemand getötet wird, der nicht mehr leben möchte: Tod auf eigenen Wunsch. Im Fall von Euthanasie beenden wir das Leben, welches Gott uns gegeben hat ohne Recht: wir beenden etwas, was nicht uns gehört.

Anstatt jemandem zu helfen das von Gott gegebene Leben zu lieben und zu respektieren, wird die Person dabei begleitet dieses Leben zu beenden. Euthanasie verletzt gegen den alten Eid des griechischen Philosophen Hippokrates. Ein menschliches Wesen hat niemals das Recht sein eigenes Leben zu beenden und deswegen ist die Euthanasie immer falsch! 

Euthanasie ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, der darum bittet. Es ist eine Ablehnung Gottes und des Lebens, das er uns schenkt.
Die Weisheit der Kirche

Was verbietet das fünfte Gebot?

Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

  • den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
  • die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
  • die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;
  • den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]

Welche medizinischen Verfahren sind gestattet, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht?

When death is considered imminent the ordinary care owed to a sick person cannot be legitimately interrupted. However, it is legitimate to use pain-killers which do not aim at in death and to refuse “over-zealous treatment”, that is the utilization of disproportionate medical procedures without reasonable hope of a positive outcome. [CCCC 471]

Ist Sterbehilfe erlaubt?

Das aktive Herbeiführen des Todes verstößt immer gegen das Gebot „Du sollst nicht morden“ (Ex 20,13). Einem Menschen dagegen im Sterbeprozess beizustehen ist sogar ein Gebot der Humanität.

Die Begriffe aktive Sterbehilfe und passive Sterbehilfe verunklaren oft die Debatte. Eigentlich geht es darum, ob man einen sterbenden Menschen tötet, oder ihn sterben lässt. Wer im Sinn der sogenannten aktiven Sterbehilfe Menschen zum Sterben hilft, verstößt gegen das Fünfte Gebot, wer im Sinne der sogenannten passiven Sterbehilfe einem Menschen im Sterben hilft, gehorcht dem Gebot der Nächstenliebe. Gemeint ist damit, dass man, den sicheren Tod eines Patienten vor Augen, auf außerordentliche, aufwändige, in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehende medizinische Maßnahmen verzichtet. Die Entscheidung dazu muss der Patient selbst fällen, bzw. vorher in einer Verfügung festlegen. Sofern er dazu nicht mehr imstande ist, muss ein Bevollmächtigter dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Sterbenden gerecht werden. Die Pflege eines Sterbenden darf niemals aufgegeben werden; sie ist ein Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Dabei kann es legitim sein und der Menschenwürde entsprechen, schmerzlindernde Medikamente einzusetzen, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch das Leben des Patienten abgekürzt wird. Entscheidend ist, dass durch solche Mittel der Tod weder als Ziel noch als Mittel angestrebt wird.  [Youcat 382]

Das sagen die Päpste

Nicht minder schwerwiegende Bedrohungen kommen auch auf die unheilbar Kranken und auf die Sterbenden in einem Sozial- und Kulturgefüge zu, das bei einer sich immer schwieriger gestaltenden Auseinandersetzung mit dem Leiden und seinem Ertragen die Versuchung verstärkt, das Problem des Leidens dadurch zu lösen, daß man es an der Wurzel ausreibt und den Tod in dem Augenblick vorwegnimmt, den man selbst für den geeignetsten hält..ich bestätige, daß die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist. [Papst Johannes Paul II, Evangelium Vitae, 15,65]