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Weiter:4.40 Was hat es mit Organspende, Bluttransfusionen und schweren Medikamenten auf sich?

4.39 Muss man einen Menschen um jeden Preis am Leben erhalten?

Das Ende des Lebens

Nein, die Behandlung sollte dem zu erreichendem Ziel angemessen sein. Jeder Patient hat ein Recht auf grundsätzliche Pflege, wie Nahrung und Wasser. Natürlich sollte dies immer gegeben sein. Z. B. sollten Wunden behandelt und verbunden werden. Jedoch kann es nicht immer möglich sein jede teure und radikale Behandlung, die unverhältnismäßig sein kann, zu gewährleisten. 

Wir haben unser Leben von Gott erhalten und wissen, dass wir eines Tages sterben werden. Es ist christlich in Gott zu vertrauen und sich auf einen Tod, den man nicht selbst sucht, vorzubereiten und sich an keine unverhältnismäßigen Behandlungen auf alle Kosten zu klammern.

Nein: unverhältnismäßig teure oder aufwendige Behandlungen sind nicht verpflichtend; eine Gewöhnliche muss bis zum Tod fortgesetzt werden.
Die Weisheit der Kirche

Was verbietet das fünfte Gebot?

Das fünfte Gebot verbietet als schwerwiegende Verstöße gegen das Sittengesetz:

  • den direkten und willentlichen Mord und die Beihilfe dazu;
  • die direkte Abtreibung, als Ziel oder als Mittel gewollt, und die Mitwirkung daran; dieses Vergehen wird mit der Exkommunikation bestraft, weil das menschliche Wesen von der Empfängnis an in seiner Unversehrtheit absolut zu achten und zu schützen ist;
  • die direkte Euthanasie, die darin besteht, dass man durch eine Tat oder die Unterlassung einer geschuldeten Handlung dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt;
  • den Selbstmord und die freiwillige Beihilfe dazu, weil er ein schwerer Verstoß gegen die rechte Liebe zu Gott, zu sich selbst und zum Nächsten ist. Die Verantwortung dafür kann aufgrund eines Ärgernisses verstärkt oder wegen besonderer psychischer Störungen oder schwerer Furcht vermindert werden. [KKKK 470]

Welche medizinischen Verfahren sind gestattet, wenn der Tod unmittelbar bevorsteht?

Die Pflege, die man gewöhnlich einer kranken Person schuldet, darf nicht abgebrochen werden. Erlaubt sind dagegen die Verwendung schmerzlindernder Mittel, die nicht auf den Tod abzielen, sowie der Verzicht auf die Anwendung medizinischer Verfahren, die in keinem Verhältnis stehen und bei denen es keine begründete Hoffnung auf einen positiven Ausgang gibt. [KKKK 471]

Ist Sterbehilfe erlaubt?

Das aktive Herbeiführen des Todes verstößt immer gegen das Gebot „Du sollst nicht morden“ (Ex 20,13). Einem Menschen dagegen im Sterbeprozess beizustehen ist sogar ein Gebot der Humanität.

Die Begriffe aktive Sterbehilfe und passive Sterbehilfe verunklaren oft die Debatte. Eigentlich geht es darum, ob man einen sterbenden Menschen tötet, oder ihn sterben lässt. Wer im Sinn der sogenannten aktiven Sterbehilfe Menschen zum Sterben hilft, verstößt gegen das Fünfte Gebot, wer im Sinne der sogenannten passiven Sterbehilfe einem Menschen im Sterben hilft, gehorcht dem Gebot der Nächstenliebe. Gemeint ist damit, dass man, den sicheren Tod eines Patienten vor Augen, auf außerordentliche, aufwändige, in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehende medizinische Maßnahmen verzichtet. Die Entscheidung dazu muss der Patient selbst fällen, bzw. vorher in einer Verfügung festlegen. Sofern er dazu nicht mehr imstande ist, muss ein Bevollmächtigter dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Sterbenden gerecht werden. Die Pflege eines Sterbenden darf niemals aufgegeben werden; sie ist ein Gebot der Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Dabei kann es legitim sein und der Menschenwürde entsprechen, schmerzlindernde Medikamente einzusetzen, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch das Leben des Patienten abgekürzt wird. Entscheidend ist, dass durch solche Mittel der Tod weder als Ziel noch als Mittel angestrebt wird. [Youcat 382]

Das sagen die Päpste

Die richtige Antwort auf das Leid am Ende des Lebens ist Zuwendung, Sterbebegleitung – besonders auch mit Hilfe der Palliativmedizin – und nicht „aktive Sterbehilfe“... Viele andere Menschen müssen bereit sein bzw. in ihrer Bereitschaft ermutigt werden, sich die Zuwendung zu schwer Kranken und Sterbenden Zeit und auch Geld kosten zu lassen. [Papst Benedikt XVI, Begegnung mit führenden Vertretern des politischen und öffentlichen Lebens  in Wien, 7. September 2007]